Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2021

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1.    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der CxIT GmbH gelten für alle Angebote, Aufträge und Lieferungen samt Installation zwischen der CxIT GmbH und einem jeweiligen Vertragspartner (Kunden). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Den AGB des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.2.    Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich.

1.3.    Angebote gelten mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware als angenommen. Erfolgt die Auftragsbestätigung via E-Mail, gilt die E-Mail als zugegangen, wenn sie in den Empfangsbereich des Adressaten gelangt ist.

1.4.    Die in der Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung) festgelegten Beschaffenheit legt die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest.

1.5.    Auftragsänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn noch keine Bestellung beim Hersteller aufgegeben wurde. Eventuelle Kosten für vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Kunden.

1.6.    Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung, vornehmlich auf unserer Homepage veröffentlicht.

§ 2 Angebot

2.1.    Unser Angebot ist freibleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderweitiges ergibt.

2.2.    Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

2.3.    Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung usw.) enthalten keine Übernahme einer Garantie. Für eine Garantie ist eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung maßgeblich.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

3.1.    Schriftliche Angebote der CxIT GmbH sind 14 Tage verbindlich, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots maßgebend.

3.2.    Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots der CxIT GmbH oder mit der schriftlichen Bestätigung einer Bestellung oder eines sonstigen Angebots des Kunden durch die CxIT GmbH zustande. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich kommt die Ausführung des Geschäfts durch die CxIT GmbH. Als schriftlich gelten auch per E-Mail übermittelte Angebote und Bestätigungen.

§ 4 Widerruf von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
innerhalb des Geltungsbereichs des BGB

4.1.    Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit CxIT GmbH geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das Produkt über die Internetplattform kostenpflichtig bestellt hat.

4.2.    Um sein Widerrufsrecht auszuüben muss der Verbraucher der CxIT GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) von seinem Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Endverbraucher kann das auf der Website verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, ist in der Nutzung aber frei. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Endverbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
CxIT GmbH
Darstädter Straße 63
64625 Bensheim
Telefon:        +49 6151-35273-0
Fax:               +49 6151-35273-10
E-Mail:          Info@CxIT.de

4.3.    Folgen des Widerrufs: Widerruft der Endverbraucher den Vertrag, so hat die CxIT GmbH alle Zahlungen, die sie von dem Endverbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei CxIT GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Endverbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

4.4.    Der Verbraucher wird bereits jetzt darüber informiert, dass das Widerrufsrecht jedenfalls dann erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem der Endverbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt haben, dass der Endverbraucher sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch CxIT GmbH verliert.

§ 5 Überlassene Unterlagen

5.1.    An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Fotografien etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen

6.1.    Alle Preise verstehen sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Eventuelle Kosten für Verpackung, Versand und Transportversicherung sind im Preis nicht enthalten. Die Service-Pauschale (Wartungsgebühren) werden zusammen mit den Kosten für zusätzliche Dienstleistungen am Ende des jeweiligen Monats abgerechnet.

6.2.    Bei Aufträgen, deren Auftragssumme größer Euro 5.000,00 netto betragen, gilt folgende Zahlungsweise als vereinbart, falls nichts Anderes schriftlich bestätigt wurde:

        30 %    des Auftragsvolumens werden direkt bei Vertragsabschluss fällig;

        30 %    des Auftragsvolumens werden bei Lieferung und/oder Installation/ Konfiguration
                    von Hardware, bei Übersendung/Überlassung von Konzepten, Gutachten und
                    digitaler Arbeiten(Webdesign/Programmierung), sowie übergebenen Produkte
                    der CxIT GmbH an den Kunden,die nicht unter den aufgeführten Kategorien
                    stehen fällig;

        40%     des Auftragsvolumens werden bei schriftlicher Abnahme des Auftrages fällig.

6.3.    Wir sind an angegebene Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als zwei Wochen ab Auftragserteilung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

6.4.    Rechnungen sind ohne Abzug mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungen haben ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu erfolgen.

6.5.    Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen an Dritte abzutreten. Verpackungen werden Eigentum des Kunden.

6.6.    Einer Aufrechnung mit Forderungen des Kunden aus einem anderen oder früheren Leistungsverhältnisses mit der CxIT GmbH wird hiermit widersprochen.

6.7.    Die Preise und Lizenzgebühren umfassen nur dann Installationskosten sowie die Kosten für die Einarbeitung in die Nutzung der Softwareprodukte, die Lieferung von Zubehör oder sonstigen Dienstleistungen, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

§ 7 Zahlungsverzug

7.1.    Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mit einer Frist von einer Woche nicht gezahlt hat und daraufhin angemahnt wurde. Mit Zugang der Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Eine dritte Mahnung wird von der CxIT GmbH nicht versendet. Die gesetzlichen Regelungen bleiben hiervon unberührt und gelten ergänzend.

7.2.    Die CxIT GmbH behält sich vor, für Mahnungen bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 zu berechnen. Dem Verbraucher als Kunden steht es frei nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Als Verzugsschaden werden gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB pauschal Euro 40,00 berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7.3.    Bei Zahlungsverzug hat die CxIT GmbH das Recht sofortige restlose Barzahlung aller gelieferten Waren und Dienstleistungen zu verlangen, ferner das Recht, von allen mit dem Kunden bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten und gleichzeitig 20 % des Warenwertes als Schadensersatz zu verlangen. Wir sind auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach unseren und dem Kunden mitgeteilten Informationen die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigt ist. Dem Verbraucher als Kunden steht es frei nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

7.4.    Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt, ist die CxIT GmbH, unbeschadet aller sonstigen Rechte, berechtigt, die Hard- und Software, sowie alle weitere gelieferten Produkte aus dem Auftrag zurückzunehmen und anderweitig darüber zu verfügen.

7.5.    Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen gegenüber Unternehmern in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz. Gegenüber Verbrauchern in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz. Anfallende Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens sowie von Mahngebühren bleibt unberührt.

7.6.    Auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden (soweit mit einbezogen) kann die CxIT GmbH dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen entstanden sind, werden die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. Das Wahlrecht der Anrechnung obliegt der CxIT GmbH.

7.7.    Die CxIT GmbH ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn bei objektiver Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen der CxIT GmbH nicht ausgleicht und deshalb die Zahlungsansprüche der CxIT GmbH gefährdet erscheinen oder eine wesentliche Vermögensverschlechterung für die CxIT GmbH erst nach Vertragsschluss erkennbar geworden ist. Die CxIT GmbH kann in diesem Fall ferner weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind. Kommt der Kunde diesem Verlangen der CxIT GmbH nicht nach, ist die CxIT GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, anderweitig über die gelieferten Produkte (z.B. Hard- und Software) zu verfügen und als Mindestschaden 20% des vereinbarten Kaufpreises zu berechnen. Dem Verbraucher als Kunden steht es frei nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

§ 8 Lieferung, Lieferzeit

8.1.    Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

8.2.    Stellt der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstige zu erbringende Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder übermittelt er uns die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um den Zeitraum, welchen wir benötigen, um nach Erhalt dieser Informationen und/oder Unterlagen die Lieferung und Leistung zu erbringen.

8.3.    Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

8.4.    Terminangaben über die Fertigstellung oder Auslieferung nicht fertiggestellter oder freigegebener Softwareteile sind im Interesse einer praxisgerechten und möglichst umfassenden Testphase in der Regel unverbindliche Planvorgaben.

8.5.    Weisen wir bei einer Lieferung an einen Unternehmer nach, dass wir trotz sorgfältiger Auswahl unserer Zulieferanten und trotz Abschluss der erforderlichen Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren Zulieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch die Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Zulieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Gefahrenübergang

9.1.    Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden als Verbraucher oder Transportunternehmer geht die Gefahr auf diesen über. Die fristgerechte Annahme ist wesentliche Vertragspflicht des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die CxIT GmbH gegen alle versicherbaren Risiken versichert.

9.2.    Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt und/oder, wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder wir den Versand selbst durchführen. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe an den Verbraucher auf diesen über.

9.3.    Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Unternehmer als Kunden über.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1.  Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

10.2.  Sofern nicht nachstehend abweichend geregelt, ist dem Kunden eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises nicht gestattet. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere Liefergegenstände an Dritte weiter zu veräußern, tritt uns der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturenbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus Veräußerung der gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde den Liefergegenstand berechtigt weiterveräußert und seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere nicht im Zahlungsverzug ist.

10.3.  Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. In den Fällen der Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner des Kunden die Abtretung mitzuteilen.

10.4.  Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Liefergegenstand hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

10.5.  Der Kunde ist bis zum endgültigen Eigentumsübergang verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Eine entsprechende Versicherung hat er uns auf Verlangen nachzuweisen.

10.6.  Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderung gilt folgendes:

    Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach den Regeln des BGB.
    Ist der Kunde Unternehmer, so sind wir berechtigt, die uns herausgegebene Eigentumsvorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der uns entstandenen Kosten auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet. Überschüsse werden dem Kunden ausgezahlt.
    Uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar gegenüber dem Käufer des Kunden einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden mit dem Kaufpreis verrechnet und der Überschuss dem Kunden ausgekehrt.

10.7.  Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

10.8.  Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

§ 11 Bürozeiten und Arbeitszeiten

11.1.  Die Bürozeiten der CxIT GmbH sind werktags von:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr

11.2.  Die regulären Arbeitszeiten des Supports der CxIT GmbH sind::
Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr

11.3.  Sollte der Auftraggeber im Einzelfall eine Wartung oder Support zu abweichenden Zeiten als zu den allgemeinen Arbeitszeiten der Supportabteilung wünschen, so wird diese nach Aufwand mit eventuell anfallenden Zuschlägen verrechnet.

    Mo – Fr                             nach 17 bis 20 Uhr        + 25 %
    Mo – Fr                             nach 20 bis   8 Uhr        + 50 %
    Samstags                                                                + 50 %
    Sonn- und Feiertags                                              + 150 %

§ 12 Support und Wartung

12.1.  Nach Vereinbarung leistet die CxIT GmbH Support und Wartung. Dies ist die Beratung, Anleitung und sonstige Unterstützung bei konkreten Problemstellungen, welche sich bei der Erhaltung der Einsatzfähigkeit der IT- bzw. TK-Systeme des Kunden ergeben. Soweit es technisch möglich ist, kann der Kunde wählen, ob er die dazu notwendigen Eingaben und Änderungen unter Anleitung der CxIT GmbH selbst vornimmt (Support) oder von der CxIT GmbH vornehmen lässt (Wartung). Ausgenommen sind jedoch jegliche Programmierarbeiten, die über das zur Fehlerbeseitigung und Systemerhaltung notwendige Maß hinausgehen, sowie die Entwicklung komplexer IT-Konzepte, Machbarkeitsstudien etc. (IT-Consulting).

12.2.  Dem Kunden ist bewusst, dass keine Software frei von Fehlern ist und dass die CxIT GmbH, trotz aller Bemühungen im Rahmen des betriebswirtschaftlich Sinnvollen, möglicherweise nicht in der Lage ist, jede Support- oder Wartungsanfrage vollständig zu beantworten. Die CxIT GmbH gibt deshalb keine Garantien hinsichtlich der Lösbarkeit einer Anfrage.

12.3.  Für Leistungen nach Ziffer 12.1 werden die vereinbarten Stundensätze berechnet. Die Berechnungszeit läuft mit Beginn der Fehlerdiagnose, gegebenenfalls schon mit telefonischen Hinweisen auf die Handhabung des Problems; sie endet mit der Beseitigung des Problems bzw. mit der Feststellung, dass die CxIT GmbH, trotz aller Bemühungen im Rahmen des betriebswirtschaftlich Sinnvollen, nicht in der Lage ist, die Anfrage zu lösen.

§ 13 Wartungsgebühren

13.1.  Wartungsdienstleistungen werden gemäß dem Wartungsvertrag durchgeführt. Support wird im Rahmen der Inklusivstunden abgerechnet und findet während der normalen Arbeitszeiten, unter Punkt 11.2 statt.

§ 14 Dienstleistungspreise

14.1.  Dienstleistungen, die nicht im Rahmen des Wartungsvertrages liegen, werden zu einem festgelegten Standard Stundensatz nach Aufwand berechnet. Die kleinste Einheit ist 15 Minuten. Die aktuell gültigen Preise können Sie unserer Preisliste entnehmen, welche Sie unter info@cxit.de anfordern können. Diese Preise berechnen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 15 Fahrtkosten

15.1.  Die Anfahrtskosten entfallen nur, wenn dies vertraglich geregelt ist. Ansonsten wird für jeden Einsatz beim Kunden vor Ort eine Fahrkostenpauschale berechnet. Die aktuell gültigen Fahrkostenpauschalen können Sie unserer Preisliste entnehmen, welche Sie unter info@cxit.de anfordern können.

§ 16 Kundenpflichten / Vertraulichkeit

16.1.  Der Kunde ist verpflichtet, uns soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle mit der Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Er wird uns insbesondere die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal zu unserer Unterstützung zur Verfügung steht.

16.2.  Die Auswahl der Programme für die beabsichtigte Anwendung erfolgt auf Risiko des Kunden.

16.3.  Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist.

16.4.  Für die Maßnahmen zur IT-Sicherheit ist der Kunde verantwortlich.

16.5.  Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung der CxIT GmbH erforderlich sind. Sollkonzepte, Organisationskonzepte und Vorschläge sowie Software sind unverzüglich nach der Lieferung oder der Erstellung beim Kunden förmlich abzunehmen. Nutzt der Kunde die ihm übergebenen Produkte oder sind vier Wochen nach Übergabe der vereinbarten Leistungen, sowie Hard- und Software verstrichen, ohne dass Mängel mitgeteilt wurden, so gilt die Abnahme als erfolgt.

16.6.  Der Kunde hat die CxIT GmbH bei der Installation zu unterstützen und die zum Schutz von Person und Sachen notwendigen Maßnahmen zu treffen. Soweit erforderlich, hat der Kunde CxIT GmbH über solche Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und zu instruieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Installation eine Datensicherung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung durchzuführen. Verzögert sich die Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist er verpflichtet der CxIT GmbH die durch die Wartezeiten entstandenen Personalkosten sowie zusätzlich angefallene Spesen zu ersetzen. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Betriebsbereitschaft der Anlage schriftlich angezeigt wurde und die Anlage zur Abnahme durch den Kunden bereitsteht.

16.7.  Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer alle durch CxIT GmbH auszuführenden Arbeiten an der Anlage (z. B. Systemerweiterungen) nur durch CxIT GmbH ausführen zu lassen.

16.8.  Zur Absicherung des zu wartenden IT-Inventars des Kunden gegen alle vom Kunden nicht zu vertretenden Schäden (insbesondere infolge von Blitzeinschlag, Feuer, Störungen im Leitungsnetz oder Diebstahl) verpflichtet sich der Kunde, bei Vertragsbeginn eines Vertrages mit CxIT GmbH eine Elektronikversicherung abzuschließen. Er hat der CxIT GmbH auf Verlangen den Abschluss dieser Versicherung durch Vorlage des entsprechenden Versicherungsscheins nachzuweisen.

16.9.  Der Kunde verpflichtet sich, das zu wartende System an das aktuelle Wartungssystem der CxIT GmbH anzuschließen. Damit werden über die öffentlichen Netze (z.B. der Deutschen Telekom AG) Diagnose- und Störungsdaten an die CxIT GmbH übermittelt, so dass eine Fernwartung möglich ist. Bei Beendigung dieses Vertrages werden der Anschluss an die Fernwartung und die entsprechenden Einrichtungen in den Geräten bzw. im System des Kunden stillgelegt.

§ 17 Abnahme

17.1.  Mit der Anzeige der Betriebsbereitschaft wird der Unternehmer als Kunde innerhalb von 2 Wochen die Abnahmeprüfung vornehmen und die Anlage auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen. Fehlt es an einer ausdrücklichen Abnahmeerklärung, so gilt die Anlage spätestens 2 Wochen nach Anzeige der Betriebsbereitschaft als abgenommen, soweit zwischenzeitlich keine berechtigte Mängelrüge erfolgt ist.

§ 18 Datenschutz, Referenzliste

18.1.  Die CxIT GmbH ist berechtigt, die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Datenschutzes zum vorübergehenden Gebrauch zu speichern und gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weiterzugeben.

18.2.  Die CxIT GmbH ist berechtigt, die Firmennamen von Kunden in einer Referenzliste zu nennen, die von der CxIT GmbH zu Verkaufs- und Werbezwecken verwendet wird.

§ 19 Abwerbung von Mitarbeitern

19.1.  Während oder nach der Vertragsdurchführung verpflichten sich die Vertragspartner gegenseitig, keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeiter selbst oder über Dritte abzuwerben. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die CxIT GmbH vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 20 Vertragslaufzeit, Kündigung

20.1.  Die Vertragslaufzeit wird in den jeweiligen Verträgen gesondert geregelt, gelten jedoch vorbehaltlich der vertraglichen Regelung unbefristet.

20.2.  Wurde im Vertrag keine ausdrückliche Kündigungsfrist vereinbart, so gilt eine Frist zur Kündigung von drei Monaten zum Jahresende.

§ 21 Mängelrüge, Gewährleistung

21.1.  Der Kunde hat die Ware und die Dienstleistung sofort nach Empfang zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen uns schriftlich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Lieferung als genehmigt. Bei berechtigter Mängelrüge, wenn es sich nicht um das Fehlen zugesicherter Eigenschaften handelt, können wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz liefern, nachbessern, oder nach Rücknahme der Ware und der Dienstleistung den Kaufpreis erstatten. Schlägt die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufpreises verlangen, Für Schadensersatz aus Vertragsverletzungen oder Verschulden bei Vertragsabschluss haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Schäden an Verschleißteilen, wie z. B. Druckköpfen, Farbbändern, Tintenpatronen, Tonermaterialien etc. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, durch unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Öffnen der Geräte wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Werden vom Kunden der Dritten Veränderungen an den gelieferten Anlagen oder an der gelieferten Software vorgenommen, erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. Für wesentliche Fremderzeugnisse treten wir unsere Haftungsansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses an den Kunden ab. Dieser ist verpflichtet, zunächst den von uns zu benennenden Lieferer des mangelhaften Fremderzeugnisses haftbar zu machen. Unsere eigene Haftung greift erst nach Erfolglosigkeit zumutbarer gerichtlicher Inanspruchnahme des von uns zu benennenden Lieferers des Fremderzeugnisses ein. Hat der Kunde mit Erlaubnis von uns an überlassene technische Einrichtungen Fremdprodukte angeschlossen, übernehmen wir keine Gewährleistung für den einwandfreien Betrieb der technischen Einrichtungen. Der Kunde hat die Instandhaltung der Fremdprodukte sicherzustellen. Beeinträchtigen diese die Funktion der überlassenen technischen Einrichtungen oder darüber hinaus andere technische Einrichtungen von uns, sind wir berechtigt, die Fremdprodukte auf Kosten des Kunden abzuschalten. Die Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden uns gegenüber in Länge der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, wenn nicht anders vermerkt, ab Abnahme der jeweiligen Leistung zu. Diese Gewährleistungsfrist bezieht sich, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlich auf Hardware und deren hardware-technische Installation. Für Softwareinstallationen, Grafiken, Programmierarbeiten und ähnliche Dienstleistungen ist eine Nachbesserung gegenüber Unternehmern als Kunden nach Abnahme erneut kostenpflichtig.

§ 22 Haftung

22.1.  Die CxIT GmbH haftet nicht für Schäden, die infolge nicht gespeicherten Daten entstanden sind, die infolge eines Stromausfalls entstanden sind, die infolge eines Virenbefalls/Trojaner entstanden sind, die infolge eines Software- oder Betriebssystemfehlers entstanden sind, die infolge fehlerhaften Servicepacks oder Hotfixes entstanden sind, die infolge höherer Gewalt entstanden sind.

22.2.   Für alle anderen Fragen der Haftung geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 23 Wirksamkeit, Gerichtsstand

23.1.  Diese AGB unterliegen, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts, dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland und werden nach diesem ausgelegt. Als Gerichtsstand gilt, soweit eine vertragliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, Darmstadt als vereinbart.

23.2.  Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland und Ausland können sich, unabhängig von der konkreten Rechtswahl, stets auch auf das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates berufen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

23.3.  Alle Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis an sich.

23.4.  Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, wird die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

23.5.  Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

23.6.  CxIT GmbH informiert alle Verbraucher hiermit, dass es nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) nicht bereit oder verpflichtet ist an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen noch an einem solchen gegenwärtig teilnimmt.